Mitgliedschaftsvereinbarung / AGB
1.
Die Einrichtung gewährt den Nutzerinnen und Nutzern während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang in der Einrichtung bekanntgegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der oben vereinbarten Leistungen.
2.
Die Nutzerin / Der Nutzer bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe ihres / seines Beitrags. Die Vereinbarung wird auf Wunsch der Nutzerin / des Nutzers zunächst für die markierte Dauer geschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils für die markierte Dauer, maximal jedoch um 12 Monate, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
3.
Die vereinbarten Beiträge werden jeweils am 1. Monat im Voraus fällig. Die einmaligen Gebühren sind mit dem ersten Beitrag zu zahlen, sofern nicht anders angegeben.
4.
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit (die medizinisches Aufbautraining untersagt), Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
5.
Die Rechte der Nutzerin / des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
6.
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Einrichtung zurückzuführen.
7.
Eine Haftung der Einrichtung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Einrichtung oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.
Gerät die Nutzerin / der Nutzer schuldhaft mit mindestens 3 Monats-Beiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
9.
Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung der Nutzerin / des Nutzers sind der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten der Nutzerin / des Nutzers.
10.
Bei Rücklastschriften trägt die Nutzerin / der Nutzer die Gebühren im vollen Umfang, mindestens jedoch eine Pauschale von 10,00 Euro.
11.
Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend.
12.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
13.
Alle angegebenen Preise sind inkl. 19% Mwst.